
Mietbedingungen
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung Buchenzauber ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro oder 25 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.
Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Urlaub nicht möglich sein, wird die Buchung kostenlos umgebucht.
3. Zahlungen
Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist die gesamte Buchungsgebühr sofort bei der Buchung bzw. bei telefonischen Buchungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen. Wenn keine Zahlung wie oben beschrieben erfolgt ist, kann die Ferienwohnung Buchenzauber dem Mieter die Nutzung der Unterkunft verweigern. Sollte sich herausstellen, dass der Mieter zwar eine Zahlung geleistet hat, der Betrag aber bei Ankunft noch nicht auf dem Konto der Ferienwohnung Buchenzauber eingegangen ist, erfolgt eine nachträgliche Rückerstattung der Überzahlung.
Bei einer Buchung innerhalb von 1 Woche vor Beginn des Aufenthalts hat der Mieter die gesamte Buchungsgebühr vor der Ankunft zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Mieter sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall wird die Ferienwohnung Buchenzauber dem Mieter schriftlich oder telefonisch die Möglichkeit geben, den fälligen Betrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, behält sich die Ferienwohnung Buchenzauber das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, und zwar ab dem Tag, an dem die 7-Tage-Frist abgelaufen ist. Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ferienwohnung Buchenzauber hierdurch entstehen oder entstehen werden, einschließlich aller Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Buchung und der Kündigung entstanden sind.
4. Kaution
Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vor der Ankunft in Höhe von 100,- Euro per Überweisung. Die Kaution wird spätestens zwei Wochen nach Mietende zurückerstattet, wenn die Ferienwohnung ordnungsgemäß übergeben wurde.
5. Mietdauer und Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Ankunftszeit sollte dem Vermieter mitgeteilt werden.
Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist untersagt.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe der Anzahlung zu leisten. Die Restgebühr wird dem Mieter bis 8 Wochen vor Mietantritt erstattet. Nach diesen 8 Wochen ist die volle Gebühr zu entrichten. Wir weisen darauf hin, das es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Becken, Bidet, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an der Einrichtung des Mietobjektes ist der Vermieter umgehend zu informieren, damit der Schaden möglichst gering gehalten wird.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
11. Rauchen und Tierhaltung
Das Mitbringen von Hunden ist nach Absprache erlaubt. Listenhunde sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Die Nutzung von Betten und Sofas ist für Hunde nicht erlaubt.
Rauchen ist innerhalb der Räume stengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 2000,00 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen.
Rauchen außerhalb der Wohnung ist erlaubt.
Die Aussentür ist dabei geschlossen zu halten, damit kein Rauch in die Wohnung ziehen kann.
12. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Stornierung
Ferienwohnung Buchenzauber weist darauf hin, dass die von Ihnen getätigten Reservierungen rechtsverbindlich sind. Das 14-tägige Rücktrittsrecht (die sogenannte Bedenkzeit) gilt nicht für Vereinbarungen, die Sie mit der Ferienwohnung Buchenzauber treffen.
Wenn eine Buchung mehr als 28 Tage vor dem Anreisetag storniert wird, sind 30 % des vereinbarten Mietpreises, zu zahlen.
Erfolgt die Stornierung 28 Tage oder weniger vor dem Anreisetag, ist der gesamte in der schriftlichen Bestätigung/Rechnung angegebene Mietpreis zu zahlen.
Bei unsachgemäßem Gebrauch oder Verlassen und/oder übermäßiger Verschmutzung der Unterkunft werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, diese sofort zu bezahlen.
14. Internetnutzung
Der Mieter ist verantwortlich für die korrekte Nutzung des Internets und die notwendige Hard- und Software, die Konfiguration, Peripheriegeräte und Verbindungen, um diese zu unterstützen, sowie die Maßnahmen zum Schutz des Computers oder des Betriebssystems.
Die Ferienwohnung Buchenzauber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Internets oder durch Netzwerkausfälle entstehen.
Der Mieter und seine Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Internetnutzer zu erwarten ist, und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Der Mieter stellt die Ferienwohnung Buchenzauber von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, die diese Dritten in irgendeiner Weise gegenüber der Ferienwohnung Buchenzauber geltend machen (wollen), soweit dieser Anspruch auf der Internetnutzung des Mieters oder seiner Begleiter beruht.
15. Hausordnung
Die Mieter und Vermieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
Fernseh- und Musikgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Parties mit mehr als zehn Personen sind nicht erlaubt.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Monschau zuständig.
Der Gerichtsstand ist Monschau.
